Stiftung

Der 2001 verstorbene Unternehmer und Senator e.h. Friedrich Schiedel hat verfügt, dass nach seinem Tod der Großteil seines gesamten Vermögens an die 1986 von ihm gegründete Friedrich Schiedel-Stiftung übergeht, eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München. Die Projektförderung erfolgt aus den Vermögenserträgen der Stiftung: Gegenwärtig fließen jährlich rund 800.000 Euro in die Unterstützung von Projekten, die den Stiftungszwecken entsprechen.

Friedrich Schiedel hat in der Stiftungssatzung festgelegt, dass die Stiftung insbesondere Hilfe für junge, alte, Not leidende und kranke Menschen sowie für Kinder und werdende Mütter leistet (soziale Komponente). Unter diesen Stiftungszweck fallen hauptsächlich die Förderung von Projektvorhaben im Bereich der Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung sozialer Einrichtungen. Gleichberechtigter zweiter Stiftungszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (wissenschaftliche Komponente). Diese umfasst insbesondere die Unterstützung und Förderung von Instituten und universitären Einrichtungen, vor allem an der Technischen Universität (TU) München.

Zustiftungen in den Grundstock der Stiftung sind jederzeit möglich. Von der in München tätigen und 2001 verstorbenen Ärztin Dr. Gundula Wernekke-Raststetter erhielt die Friedrich Schiedel-Stiftung eine bedeutende Zustiftung in Höhe von mehr als einer Million Euro.

Die als gemeinnützig anerkannte Friedrich Schiedel-Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft.

Hier finden Sie den Flyer der Friedrich Schiedel-Stiftung (PDF) zum Herunterladen.